Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ProIndustries GmbH

Stand: August 2025


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ProIndustries GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Management- und Systemaudits, Personenzertifizierungen, Arbeitsmittelprüfungen sowie Consulting und Mentoring im Bereich Arbeitssicherheit.

1.2 Unternehmensdaten

ProIndustries GmbH
Seelandskamp 19
44805 Bochum
Deutschland

Geschäftsführer: Sergej Funk
E-Mail: info@proindustries.gmbh
Telefon: +49 234 36718430
Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 21539
Umsatzsteuer-ID: 306/5862/2189

1.3 Geltung

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss

2.1 Online-Terminbuchung

Über die Website www.proindustries-bochum.com können ausschließlich Termine für Beratungsgespräche und Ersttermine gebucht werden. Die Online-Terminbuchung ist kostenfrei und stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

2.2 Verbindlicher Vertragsschluss

Ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

2.3 Angebote

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindefrist versehen.


§ 3 Leistungsumfang

3.1 Leistungsbeschreibung

Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und umfasst:

Management- und Systemaudits:

  • Bewertung von Managementsystemen nach geltenden Standards
  • Identifikation von Verbesserungspotenzialen
  • Erstellung detaillierter Auditberichte
  • Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen

Personenzertifizierungen:

  • Durchführung von Kompetenzprüfungen
  • Bewertung von Qualifikationen nach anerkannten Standards
  • Ausstellung von Zertifikaten
  • Überwachungsaudits und Rezertifizierungen

Arbeitsmittelprüfungen:

  • Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV und DGUV
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Erstellung von Prüfprotokollen und Prüfbüchern
  • Beratung zu erforderlichen Maßnahmen

Consulting und Mentoring:

  • Fachberatung zu Arbeitssicherheitsthemen
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Schulungen und Weiterbildungen
  • Unterstützung bei der Implementierung

3.2 Leistungserbringung

Die Leistungen werden in der Regel vor Ort beim Auftraggeber erbracht. Online-Dienstleistungen sind nach gesonderter Vereinbarung möglich.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Informationsbereitstellung

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

4.2 Zugang und Zusammenarbeit

Der Auftraggeber gewährt den erforderlichen Zugang zu Anlagen, Arbeitsmitteln und relevanten Bereichen und benennt kompetente Ansprechpartner für die Zusammenarbeit.

4.3 Sicherheitsbestimmungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und informiert über besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz.


§ 5 Termine

5.1 Terminvereinbarung

Termine werden nach Absprache vereinbart und schriftlich bestätigt. Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

5.2 Terminänderungen

Terminänderungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen können bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.

5.3 Leistungshindernisse

Bei Leistungshindernissen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Umstände werden Termine einvernehmlich verschoben.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

6.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

6.4 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


§ 7 Gewährleistung

7.1 Leistungsqualität

Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Mängelrüge

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.

7.3 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung nach Wahl des Auftragnehmers.


§ 8 Haftung

8.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

8.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Versicherungsschutz

Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Ein entsprechender Nachweis wird auf Anfrage vorgelegt.


§ 9 Vertraulichkeit

9.1 Geheimhaltungsverpflichtung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

9.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.proindustries-bochum.com/datenschutzerklaerung/.

9.3 Fortdauer

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.


§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Arbeitsergebnisse

Der Auftraggeber erhält die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte.

10.2 Zertifikate

Ausgestellte Zertifikate sind Eigentum des Zertifikatsinhabers. Die Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Zertifizierungsstandards.

10.3 Urheberrecht

Alle vom Auftragnehmer erstellten Berichte und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.


§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Laufzeit

Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere erhebliche Verletzungen der Vertragspflichten nach erfolgloser Abmahnung.

11.3 Folgen der Kündigung

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten. Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen fort.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

12.2 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bochum, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.


ProIndustries GmbH
Bochum, August 2025

Sergej Funk
Geschäftsführer